Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Tätigkeit der klassischen Steuerberatung für Unternehmer, Freiberufler, Natürliche Personen sowie Existenzgründer und richten sich nach den spezifischen Anforderungen unserer jeweiligen Mandanten.

Die Tätigkeitsfelder der Steuerberatung sind so umfassend, dass wir Ihnen an dieser Stelle nur einen kurzen Überblick unserer Dienstleistungen geben. Über die Steuerberatung hinaus beraten wir Sie auch gerne in allen anderen betrieblichen Angelegenheiten, welche durch wirtschaftliche Umgestaltungen und unter steuerlichen Aspekten Einfluss auf Ihr Unternehmen haben können.

Da wir uns mit Ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten detailliert auskennen, werden Sie von der Goecke Lippert Hans GmbH bestens beraten.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Themengebiet:

  • Finanzbuchhaltung

    Um wirtschaftlich vorausschauend beraten zu können ist eine stets aktuelle Buchhaltung unumgänglich. Anhand dieser können wir für Sie Umsatzsteuervoranmeldung erstellen, Steuervorauszahlungen anpassen, Sie umfassend über den Stand Ihrer Geschäftstätigkeit informieren und den Banken, bei Bedarf, Berechnungsgrundlagen bei der Kreditvergabe zur Verfügung stellen.

    Zur monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung nebst kurzfristiger Erfolgsrechnung und Vorjahresvergleich, können wir Ihnen zusätzlich einen Branchenvergleich sowie einen aussagekräftigen farbig gestalteten Controllingreport zur Verfügung stellen. Weiterhin erstellen wir, bei Bedarf, eine Offene-Posten-Liste, anhand derer Sie stets einen Überblick über alle gezahlten bzw. noch offenen Rechnungen erhalten und übernehmen auch gerne das Mahnwesen für Sie. Wenn es besonders schnell gehen soll übermitteln wir Ihnen auch gerne Ihre Abrechnungen als kennwortgeschützte Datei.

    Auf die spezifischen Anforderungen unserer Mandanten erarbeiten wir eine Lösung nach Maß.

    Zu unserem Leistungsangebot gehört:

    • Umfassender Service bei der Finanzbuchhaltung.
    • Buchführung nach spezifischen Branchenlösungen.
    • Anlagenbuchhaltung mit monatlich erfassten Abschreibungen sowie dazugehörigen Abgrenzungen.
    • Kostenstellenrechnung.
    • Digitale Belegerfassung.
    • Verbuchung Ihrer bereits vorkontierten Belege.
    • Bereitstellung von Datev "Betriebliches Rechnungswesen" für Selbstbucher inklusive der EDV-Installation und Betreuung bei Ihnen vor Ort.
    • Abholung und Lieferung Ihrer Buchführungsunterlagen.
  • Jahresabschluss

    Auf Grundlage der Buchhaltung oder den am Jahresende eingereichten Unterlagen erstellen wir den Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, nebst sämtlich erforderlichen Steuererklärungen, je nach Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens.

    Auf die spezifischen Anforderungen unserer Mandanten erarbeiten wir eine Lösung nach Maß.

    Zu unserem Leistungsangebot gehört die Erstellung von:

    • Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs.3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung)
    • Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften.
    • Erstellung des Anhangs ggf. Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts.
    • Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen- und Auseinandersetzungsbilanzen.
    • Anlagenbuchhaltung
  • Steuererklärung

    Ihre Steuererklärung dient u.a. den Behörden und Krankenkassen als Berechnungsgrundlage. Daher ist es notwendig Formen und Fristen einzuhalten. Wir erstellen für Sie zeitnah und fristgerecht Ihre Steuererklärung. Nutzen Sie unser Wissen und Ihre steuerlichen Vorteile optimal! Wir überprüfen Ihre finanzielle Situation und stimmen alle Gegebenheiten aufeinander ab.

    Ob sich die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung, auch für mehrere Jahre rückwirkend für Sie rentiert, ermitteln wir bei einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch.

    Zu unserem Leistungsangebot gehört die Erstellung von:

    • Einkommensteuererklärungen.
    • Umsatzsteuererklärungen.
    • Gewerbesteuererklärungen.
    • Körperschaftssteuererklärungen.
    • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung.
    • Erb- und Schenkungssteuererklärungen.
    • Betriebs- und Anteilsbewertung.
  • Lohnbuchhaltung

    Wir erstellen für Sie sämtliche Meldungen und Bescheinigungen an Sozial-versicherungsträger, wie z.B. Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund sowie Berufsgenossenschaften und erstellen Ihre monatliche Lohnbuchhaltung fristgerecht unter Berücksichtigung der sich stetig ändernden Rechtsprechung. Wenn es besonders schnell gehen soll übermitteln wir Ihnen auch gerne Ihre Abrechnungen als kennwortgeschützte Datei.

    Auf die spezifischen Anforderungen unserer Mandanten erarbeiten wir eine Lösung nach Maß.

    Zu unserem Leistungsangebot gehört:

    • Lohnabrechnungen aller Branchen, auch Baulohn.
    • Beratung bei betrieblicher Altersvorsorge
    • Lohnfortzahlungsanträge sowie Erstellung jeglicher Bescheinigungen und Formulare.
    • Mitwirkung bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie Lohnsteueraußenprüfung.
  • Steuerliche Vertretung

    Im Dialog mit den Finanzbehörden können Sie auf uns zählen. Wir prüfen für Sie sämtliche Steuerbescheide und vertreten Sie bei entsprechender Sachlage im Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern bzw. im Klageverfahren bei den Finanzgerichten. Zu unseren Leistungen gehört neben der Betreuung unserer Mandanten bei Banken und Kreditinstituten auch die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen.

    Gerne vertreten wir Sie auch bei Existenzgründungen, der Umstrukturierung oder Erweiterung Ihres Geschäftsfeldes in Form von Zusammenführung verschiedener Firmen, beim Wechsel der Rechtsform sowie der Regelung der Unternehmensnachfolge und bei Erbangelegenheiten.

Kostenlose Erstberatung und Honorartransparenz

Sie möchten steuerlich beraten werden und uns kennenlernen? Nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen Erstberatung.

Darüber hinaus bemessen wir die Gebühren und pauschal vereinbarten Honorare, wie unsere Kollegen auch, auf Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung.

Um die Gestaltung der Gebühren jedoch so transparent wie möglich zu gestalten, vereinbaren wir je nach Auftrag und Möglichkeit, bei regelmäßig anfallenden und im Umfang abschätzbare Arbeiten ein Pauschalhonorar und verschaffen unseren Mandanten im Voraus einen detaillierten Überblick über den zu erwartenden Gebührenaufwand.

Entgegen der durch oberflächliche Medienberichterstattung inzwischen häufig herrschenden Meinung, dass Steuerberatungskosten, im Sinne der Einkommensteuererklärung nicht mehr absetzbar wären, können wir Ihnen zusichern, dass diese bis auf die Erstellung des Mantelbogens und der Anlage KAP steuerlich absetzbar sind und von uns bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung auch berücksichtigt werden.

Ansonsten bemisst sich das Honorar anhand des Zeitaufwandes, der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, der fachlichen Schwierigkeit sowie des finanziellen Werts der Tätigkeit.